Gründe für die Abschmelzung des Altersentlastungsbetrags

Der Altersentlastungsbetrag verliert seine verfassungsrechtliche Rechtfertigung, wenn in der Endstufe der nachgelagerten Besteuerung die Renten und Versorgungsbezüge zu 100 Prozent besteuert werden.

 

Die Neuordnung der Besteuerung der Altersbezüge sieht die Umstellung auf das neue Besteuerungssystem nicht in einem Schritt, sondern abgestuft über einen Zeitraum von 35 Jahren vor.

 

Der Altersentlastungsbetrag wird in gleichem Maße abgeschmolzen wie der Besteuerungsanteil der Renten steigt.

 

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17 10.02.2012