Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge

Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, wobei der Arbeitnehmer keinen eigenen finanziellen Beitrag leisten muss. Zu unterscheiden sind die Leistungszusage und die Beitragszusage.

 

Die Leistungszusage sagt eine bestimmte Vorsorgeleistung zu, z.B. eine jährliche Rente ab 65 in Höhe von 40 Euro pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.

 

Die Beitragszusage sagt die Einzahlung des Arbeitsgebers in einen Vorsorgevertrag zu. Wie hoch später die Betriebsrente aus der Beitragszusage ausfällt, hängt auch von der Rendite ab, die das Vorsorgemodell erwirtschaftet hat. Allerdings sind diese Zusagen in der Regel nicht langfristig garantiert: Geht es dem Unternehmen schlecht, können Leistungszusage oder Beitragszahlungen für ein oder mehrere Jahr(e) ausgesetzt werden oder im schlimmsten Fall ganz gestrichen werden. Dann können nur in der Vergangenheit zugesagten Leistungen beansprucht werden. Ansprüche sind erst nach Jahren der Betriebszugehörigkeit sicher: Die Zusage muss seit mindestens fünf Jahren bestehen und beim Ausscheiden muss der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr vollendet haben. Allerdings wird der Versorgungsanspruch gekürzt, wenn der Arbeitnehmer vor dem 65. Lebensjahr das Unternehmen verlässt (Ratgeber für Altervorsorge). Es sollten nur bereits bestehende und unverfallbare Ansprüche in die eigene Altersvorsorgestrategie einkalkuliert werden, denn ob Sie künftig Versorgungsansprüche erwerben, hängt vom guten Willen und der Finanzkraft des Unternehmens ab.

 

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22 09.02.2012