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Häufige Fehler in der Altersvorsorge
News
Altverträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, können mit der alten Pauschalversteuerung und mit steuerfreiem Gewinn weitergeführt werden. Für Verträge ab 2005 gelten in Bezug auf Beiträge, Steuern und Sozialversicherung die gleichen Grenzen wie bei der Pensionskasse. Allerdings können Arbeitnehmer bei der Direktversicherung bis zu 30% der Versicherungssumme auf einen Schlag ausbezahlen lassen. Diese Auszahlung muss allerdings als Einkommen versteuert werden und wird daher mit Krankenkassenbeiträgen belastet.
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