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Die Pensionsfonds sind nicht mit den Sicherheitsbeschränkungen der Pensionskassen ausgestattet. Daher können Pensionsfonds aktienlastiger ausgestattet werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist für die staatliche Kontrolle zuständig.
Der Arbeitnehmer hat ähnlich wie bei der Unterstützungskasse einen direkten Rentenanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss auch dann einspringen, wenn der Fonds Verluste macht und nicht den Erhalt des eingezahlten Kapitals garantieren kann. Daher muss sich der Arbeitgeber gegen die eigene Insolvenz beim Pensionssicherungsverein absichern.
Teilweise können Pensionsfonds auch für Riester-Sparverträge genutzt werden, so dass der Arbeitnehmer nur ein einziges Produkt für betriebliche und private Vorsorge verwenden muss. Da die Pensionsfonds erst seit 2002 zugelassen sind, bleibt abzuwarten, wie rentabel sie sich entwickeln.
Pensionskasse hat bei den Arbeitgebern aufgrund der Anlagesicherheit und der entfallenen Beiträge zum Rentensicherungsverein Vorzüge.
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