Die Pensionskassen müssen ihr Geld genauso sicherheitsorientiert anlegen wie Leben- oder Rentenversicherungen. Zudem funktionieren Pensionskassen auch fast genauso: Der Arbeitnehmer zahlt Beiträge ein und sammelt je nach Beitragshöhe und Beitragszahlungsdauer Rentenansprüche.

 

Der Anteil von Aktien und Investmentfonds darf nicht über 35% liegen, sichere Anlagen müssen das Hauptgewicht bilden. Der Arbeitgeber überweist entsprechenden Beiträge, die Pensionskasse übernimmt die Kapitalanlage, die Ermittlung der Leistungsansprüche und die spätere Auszahlung.

 

In der Bilanz sind Rückstellungen oder Hinweise nicht erforderlich. Vorteil für Arbeitgeber sind die entfallenen Beiträge zum Pensionssicherungsverein.

 

Vorteil für Arbeitnehmer ist die flexible Einzahlungsmöglichkeit: Neben der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer noch aus seinem bereits versteuerten Einkommen Einzahlungen tätigen, die dann nach den Regeln des Riester-Sparens gefördert werden. D.h. der Arbeitnehmer kann – ohne einen zusätzlichen Riester-Sparplan abzuschließen – beide Vorsorgeformen parallel betreiben.

 

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15 08.02.2012