Pensionszusage

Die Pensionszusage (Direktzusage) ist die bisher gebräuchliste Form der betrieblichen Altersversorgung, weil diese Form ist aus Sicht des Arbeitgebers ideal ist: Das erforderliche Kapital bleibt im Unternehmen und somit wird die Liquidität geschont. Der Arbeitgeber macht dem Arbeitnehmer eine Rentenzusage (Pensionszusage), für den Wert wird eine Rückstellung in der Bilanz verbucht (auf der Passivseite).

 

Wie diese Rückstellung für die Pensionszusage auf der Aktivseite gedeckt wird, bleibt dem Arbeitgeber überlassen. Der Arbeitgeber hat dadurch einen großen Gestaltungsspielraum, er kann beispielsweise die Rückstellung für die Pensionszusage in Form von Maschinen bilden und auf diese Weise in Unternehmenswachstum investieren anstatt in eine Kapitalanlage.

 

Problematisch bei der Pensionszusage wird es für das Unternehmen, wenn die Investitionen in Sachanlagen nicht die erforderlichen Gewinne abwerfen. Zudem stufen Banken Unternehmen nicht als erstklassig kreditwürdig ein, wenn hohe Rentenverpflichtungen ohne saubere Gegenfinanzierung bestehen.

 

Der Arbeitgeber muss dem Pensionssicherungsverein beitreten, um dem Arbeitnehmer eine Pensionszusage zu gewährleisten. Problematisch für den Arbeitnehmer ist die Direktzusage im Bereich der Portabilität: Wenn der Arbeitgeber gewechselt wird, bleibt das Geld an das alte Unternehmen gebunden – eine Übertragung zum neuen Arbeitgeber ist nicht einfach so möglich. Außerdem sind riestergeförderte Einzahlungen aus bereits versteuertem Netto-Einkommen in eine Direktzusage nicht möglich.

 

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18 03.02.2012