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Aus Sicht des Arbeitgebers werden bei der Unterstützungskasse die Rückdeckung und die späteren Zahlungsverpflichtungen an die Unterstützungskasse ausgelagert.
Die Unterstützungskasse legt die Kapitalzahlungen an und zahlt später über den Arbeitgeber die Renten an die Arbeitnehmer. Die Ansprüche der Arbeitnehmer und die Rückdeckung müssen nicht wie bei der Direktzusage in der Bilanz aufgeführt werden. Es muss nur im Anhang der Bilanz auf die Verpflichtungen aus der Unterstützungskasse hingewiesen werden.
Wie die Unterstützungskasse das Geld anlegt ist ihr überlassen. Ob in klassische Rentenversicherungen oder in Investmentfonds – das Risiko von Wertverlusten trägt der Arbeitgeber und im Falle der Insolvenz der Pensionssicherungsverein. Einzahlungen in flexibler Höhe sind nur schwer möglich und Riester-Einzahlungen können hier nicht getätigt werden.
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