Zusammenfassung betriebliche Altersvorsorge

Die arbeitgeberfinanzierte Rente ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die Entgeltumwandlung muss vom Arbeitgeber ermöglicht werden. Dabei bestimmt der Arbeitgeber die Vorsorgeform.

 

Bei Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds ist der Arbeitnehmer vor einem Ausfall von Arbeitgeber oder Vorsorgeunternehmen geschützt, weil der Arbeitgeber dem Pensionssicherungsverein beitreten muss.

 

Direktversicherungen sind Versicherungsunternehmen und Pensionskassen Tochtergesellschaften von Versicherungsunternehmen, die das Geld der Anleger sicherheitsorientiert nach den gesetzlichen Vorschriften investieren müssen.

 

Unterstützungskasse und Direktzusage haben ihre Vorteile, wenn der Arbeitnehmer besonders hohe Gehaltsteile umwandeln möchte. Die Pensionskasse hat den Vorteil, dass der Arbeitnehmer mit einem einzigen Produkt betriebliche Altersvorsorge und Riester-Rente machen kann.

 

Die Direktversicherung hat den Vorteil, dass ein Teil des Vorsorgeguthabens auf einen Schlag ausgezahlt werden kann.

 

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16 10.02.2012