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Ca. 20 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie und fünf Prozent Nebenkosten – also 25 Prozent des künftigen Kaufpreises – sollte man sich als Ziel setzen für die Ansparphase. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass viele Banken 30 Prozent Eigenkapital oder eine gute Bonität voraussetzen, um günstige Zinsen zu erteilen. Je nach Dauer bis zum Immobilienerwerb sollten Sparformen gewählt werden, die vor Wertschwankungen und Verlusten sicher sind. Zwar sind damit geringere Renditen zu erzielen, allerdings wirkt sich der Einfluss auf die Rendite geringer aus je kürzer die Spardauer ist.
Beispiel: Wenn acht Jahre lang monatlich 350 Euro in eine sichere Anlage fließen mit 4 Prozent Verzinsung, werden am Ende 39.404 Euro erreicht (ohne Gebühren, ohne Ausgabeaufschlag, ohne Dynamisierung). Der gleiche Betrag in einen Aktienfonds investiert mit 5 Prozent Ausgabeaufschlag und 1,0 Prozent Nebenkosten insgesamt, ergibt bei einer durchschnittlichen Wertentwicklung des Fonds von 8 Prozent am Ende 43.079 Euro. Für den Preis eines höheren Verlustrisikos hätte man „nur“ 3.675 Euro mehr erwirtschaftet.
Daher kommen für das Sparen auf den Immobilienerwerb primär Bank- und Bausparverträge in Frage. Vergehen bis zum geplanten Immobilienerwerb noch 10 Jahr und mehr, können daneben auch Immobilienfonds, Rentenfonds und Aktienfonds der Risikoklasse 3 Verwendung finden. Bei Banksparverträgen sollte darauf geachtet werden, wie hoch der Effektivzins im Jahresdurchschnitt ist. Nur mit dieser Angabe können die einzelnen Sparangebote miteinander verglichen werden.
Bausparverträge sind interessant, wenn die staatliche Förderung im Rahmen der Arbeitnehmer-Sparzulage (vermögenswirksame Leistungen) und die Wohnungsbauprämie erhalten werden können. Allerdings erhält man die Wohnungsbauprämie nur für Bausparverträge, die nicht schon mit der Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert werden. Bausparer können für die Sparzahlungen (einschließlich Guthabenzinsen und gezahlter Gebühren) Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent auf die Jahreshöchstsparleistung von 512 Euro (1.024 für zusammen veranlagte Ehegatten) erhalten. Ledige erhalten die Wohnungsbauprämie, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 25.600 Euro und bei zusammen veranlagten Ehegatten bei 51.200 Euro liegt. Vorhandene Kinder und Pauschbeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben und Kinderbetreuungskosten erhöhen diese Grenzen, so dass ein Verheirateter mit zwei Kindern schon eine Brutto-Einkommensgrenze in Höhe von 68.283 Euro hat. Nach sieben Jahren wird die Wohnungsbauprämie dem Vertrag gutgeschrieben, das wären in diesem Beispiel 630,78 Euro.
Beim Bausparvertrag hat man Anspruch auf das Bauspardarlehen, sobald der Vertrag zuteilungsreif ist, d.h. wenn etwa die Hälfte der Vertragssumme angespart ist. Wobei es auch Bausparverträge gibt, die bereits bei 30 oder 40 Prozent zuteilungsreif sind. Für den Bausparkredit steht dann die Differenz zwischen angespartem Guthaben und der Vertragssumme zur Verfügung (Standardkonstellation). Wenn man später einen Bausparkredit in Anspruch nehmen möchte, beträgt die optimale Vertragssumme ca. das 15-fache der jährlichen Sparleistung. Das Bausparen bringt neben der staatlichen Förderung noch den Vorteil, dass der Zins für den Kredit schon bei Vertragsabschluss festgelegt ist. Zusätzlich verzichten Bausparkassen auf einen Zinsaufschlag, wenn eine Bank bereits 60 Prozent des Immobilienwertes finanziert und das Bauspardarlehen dazu kommt.
Bausparkassen sind normalerweise mit dem zweiten Rang in der Grundbucheintragung zufrieden, Banken bestehen auf den ersten Rang. Aufgrund der hohen Nebenkosten sollten aber nicht nur die Zinsen, sondern auch die Kosten miteinander verglichen werden. Der Bausparkredit (schufafreier Kredit) ist daher nur ein Teil in der Gesamtfinanzierung, in der Praxis haben sich Bausparsummen in Höhe zwischen 10.000 und 20.000 Euro durchgesetzt, die allerdings oft auch Summen zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro annehmen. Der Vorteil liegt in der guten Planbarkeit, der Sparer weiß über seine zukünftigen Belastungen gut bescheid und kann daher
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