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In der Rückzahlungsphase hat die Schuldentilgung der Baukredite absoluten Vorrang vor anderen Anlageformen. Ausnahmen bilden Liquiditätsreserven, Beiträge zu staatlich geförderter Altersvorsorge und Sparpläne für wichtige Anschaffungen, die dringend notwendig sind.
Da Anlageformen mit einer höheren Rendite als die Zinsen für den Baukredit ein großes Wertschwankungsrisiko haben, sollten hohe Tilgungsraten einem freien Vermögensaufbau vorgezogen werden, denn für jeden getilgten Euro muss kein Zins mehr bezahlt werden.
Daher ist es wichtig im Rahmen der so genannten Sondertilgungsklausel außerplanmäßige Rückzahlungen zu vereinbaren. Bei Bausparkrediten sind Sondertilgungen jederzeit möglich.
Grundsätzlich sollte es das Ziel der Entschuldungsphase sein, zu Rentenbeginn oder auch schon früher keine finanziellen Verpflichtungen mehr zu haben.
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