4. Phase: Wohnen im Alter - schuldenfrei!

Eine eingesparte Monatsmiete in Höhe von 500 Euro entspricht einer Rentenzahlung in gleicher Höhe, zahlt der Renter Steuern, so entspricht die eingesparte Miete einer höheren Rentenzahlung.

 

Allerdings sollte auch im Rentenalter ein bestimmter Betrag monatlich zur Seite gelegt werden, um den Erhalt des Eigenheims zu garantieren. Ob Heizung, Dach oder Fassade – über kurz oder lang sind auch hier Investitionen erforderlich.

 

zurück zu: Eigene Immobilie

weiter zu: Gesamtüberblick Altersvorsorge


Bitte helfen Sie uns noch besser für Sie zu werden und bewerten Sie den Text:

[Wissenswertes][Riester-Rente][Lebensversicherung beleihen]

16 10.02.2012