Einführung Nachhaltigkeitsfaktor
Mit dem so genannten Nachhaltigkeitsfaktor werden die Renten mit Berücksichtigung des Verhältnisses von Beitragszahlern zu Rentenempfängern angepasst. Da aber abzusehen ist, das sich dieses Verhältnis zu Ungunsten der Beitragszahler entwickeln wird, sind niedrigere Steigerungsraten bei der gesetzlichen Rente abzusehen. Über das Jahr 2020 hinweg wird nur ein Mindestniveau von 46 Prozent der durchschnittlichen Bruttolöhne garantiert.
zurück zu: Überblick gesetzliche Rentenversicherung
weiter zu: Hinterbliebenenversorgung
Bitte helfen Sie uns noch besser für Sie zu werden und bewerten Sie den Text:





