Hinterbliebenenversorgung
Durch die Neuregelung der gesetzlichen Hinterbliebenenrente ist die Versorgung der Hinterbliebenen deutlich eingeschränkt worden. Die so genannte kleine Witwenrente erhalten Hinterbliebene, die jünger als 45 Jahre ist, keine Kinder erziehen und voll erwerbsfähig sind. Der Anspruch beläuft sich für die Dauer von zwei Jahren auf 25 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen. Die große Witwenrente wird an Hinterbliebene gezahlt, die keine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Der Anspruch beläuft sich auf 55 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen. 60 Prozent werden gezahlt, wenn die Heirat vor dem 01. Januar 2002 war und mindestens ein Ehepartner vor dem 01. Januar 1962 geboren wurde. Allerdings wird ein eigenes Einkommen teilweise angerechnet.
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