Probleme durch das Umlageverfahren

Vor dem Jahr 1957 funktionierte das Rentensystem nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Jeder Rentenversicherte zahlte auf ein persönliches Beitragskonto ein – im Rentenalter kam es dann nach und nach zur Auszahlung des Guthabens. Ab 1957 wurde dann im Wege der ersten großen Rentenreform das heutige Rentensystem nach dem Umlageverfahren eingeführt: Nicht mehr aus den persönlich angesparten Beiträgen, sondern aus den Beiträgen der sich aktuell im Arbeitsleben befindlichen Bürger sollten die Renten gezahlt werden. Das Umlageverfahren funktioniert nur, wenn das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern sich stabil entwickelt. Aber hohe Arbeitslosigkeit, sinkendes Alter für den Renteneintritt, steigende Lebenserwartung und die konstant niedrige Geburtenrate führen gerade dazu, dass auf einen Beitragszahler immer mehr Rentner kommen.

 

Lösung 1: Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge

Dieses Instrument ist nur begrenzt einzusetzen, denn höhere Rentenversicherungsbeiträge führen dazu, dass der Bürger weniger in der Tasche hat und die Unternehmen mit hohen Lohnnebenkosten belastet werden – beides fatale Entwicklungen für den Standort Deutschland.

 

Lösung 2: Staatliche Leistungen zurückfahren und private und betriebliche Altersvorsorge fördern

Unser Rentensystem ist in den letzten Jahren erheblich umgebaut worden. Das Altersvermögensgesetz, das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen in der gesetzlichen Rentenversicherung und das Alterseinkünftegesetz führen in ihrer Konsequenz dazu, dass ein gesetzlich Rentenversicherter künftig mit erheblichen Leistungseinbußen rechnen muss, wenn er nicht zusätzlich vorgesorgt hat. Diese private und betriebliche Vorsorge wird zwar vom Staat gefördert, auf der anderen Seite erhöht sich allerdings die Rentenbesteuerung im Alter.

 

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