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Grundlagen:
Das persönliche Einkommen wird durch die BfA in so genannte Rentenpunkte umgerechnet. Dabei wird ein Rentenpunkt erzielt, wenn man mit seinem Gehalt im Bundesdurchschnitt liegt oder in den Vorjahren gelegen hat. Das heisst, man muss auch auch die durchschnittliche Gehaltssteigerung in dieser Zeit erzielt haben.
Das aktuelle Jahresbruttoeinkommen wird mit dem aktuellen Durchschnitt aller Rentenversicherten verglichen. Dieser Durchschnitt beträgt für das Jahr 2003 z.B. 29.230 EURO (West-Durschnitt).
Wenn das aktuelle Jahresbruttoeinkommen genau im Schnitt dieses Wertes liegt, dann erhält man einen Punkt. Liegt man darüber oder darunter, erhält man entsprechend Rentenpunkte die unter bzw. über dem Wert 1 liegen.
Beispiel Rentenberechnung:
1. Aktuelle Rentenpunkte berechnen
3 Beispiele mit unterschiedlichen Gehältern:
Bruttoeinkommen in 2003: 29230 Euro (Durchschnitt) = 1 Punkt Bruttoeinkommen in 2003: 45000 Euro (Durchschnitt) = 1,5 Punkte Bruttoeinkommen in 2003: 20000 Euro (Durchschnitt) = 0,7 Punkte
2. Rentenhochrechnung
Rentenpunkte für die Zukunft berechnen:
Nehmen wir für die weitere Berechnung die ermittelte Punktezahl von 1,5. Die Hochrechnung der zukünftigen Rentenpunkte - bis zum Jahr 2030 - geschieht dann wie folgt (Jahressbrutto-Einkommen von 45.000 EURO):
3. Rentenrückrechnung
Rentenpunkte aus vergangenen Jahren berechnen
Um die Berechnung durchzuführen benötigt man die aktuellen Einkommensdurschnittswerte der vergangenen Jahre. Um die Rentenpunkte für die einzelnen Arbeitsjahre zu errechnen geht man für jedes Jahr wie unter "Rentenpunkte berechnen" beschrieben vor. Dabei wird für jedes Jahr der Erwerbstätigkeit die Rentenpunkte berechnet.
Annahme: Bei der Berechnung würden sich 14 Rentenpunkte ergeben.
4. Extrapunkte hinzurechnen
Für Ausbildungszeiten, Kindererziehung oder z.B. Wehr- oder Zivildienst gibt es weitere Rentenpunkte:
Kindererziehung: Bis zum Jahr 1991 können pro Jahr Kindererziehung ein voller Punkt pro Kind hinzugerechnet werden und ab dem Jahr 1992 sind es hierfür 3 Rentenpunkte.
Schule und Studium: Pro Schul- oder Studienjahr können 0,75 Rentenpunkte hinzugerechnet werden (maximal jedoch nur 2,25 Punkte) und pro Jahr der Berufsausbildung (bis zum 25. Lebensjahr) pro Jahr ebenfalls 0,75 Punkte (maximal jedoch nur 2,25 Punkte).
Annahme: Aufgrund von Schul- und Ausbildungszeiten würden sich 2,25 Rentenpunkte ergeben.
5. Gesamtrente berechnen
Jetzt werden die Rentenpunkte zusammengezählt:
Hochrechnung bis 2030 | 45,00 |
Rückrechnung der vergangenen Jahre | 14,00 |
Schule, Ausbildung | 2,25 |
Summe Rentenpunkte | 61,25 |
Rentenpunkte x Aktueller Rentenwert* | 61,25 x 22,97 |
Rentenanspruch | 1.407 Euro |
* Aktueller Rentenwert (Angaben ohne Rechtsverbindlichkeit)
(Der zum 13.01.04 gültige Rentenwert beträgt derzeit:
26,13 EUR alte Bundesländer, 22,97 EUR neue Bundesländer)
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