Das Alterseinkünfte-Gesetz
Das am 01. Januar 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz regelt die gesetzliche und betriebliche sowie private Altersvorsorge neu. Bei der gesetzlichen Rente, der Basisrente (Rüruprente) sowie Renten aus berufsständischen Versorgungswerken, erfolgt der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbsphase steuerfrei und im Gegenzug dann die Alterseinkünfte ab Rentenbeginn steuerpflichtig sind. Allerdings erfolgt die nachgelagerte Besteuerung in Stufen (näheres siehe Steuerfragen). Somit ergeben sich in der Ansparphase neue finanzielle Spielräume, die allerdings dringend genutzt werden sollten, da langfristig der normale Rentner nur noch über die Hälfte (oder sogar weniger) seines letzten Nettoeinkommens verfügen wird.
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