Der Abschlag bei der Rente tritt ein, wenn die Rente früher bezogen wird als vorgesehen, beispielsweise bei Frührentnern. Dieser Abschlag beträgt monatlich 0,3 Prozent. Auf das Jahr hochgerechnet wären das 3,6 Prozent.

Geht ein Rentner beispielsweise 3 Jahre früher in den Vorruhestand, so bekommt er 3 x 3,6 Prozent weniger. Dieser Abschlag bleibt auch bestehen, wenn das 65. Lebensjahr erreicht wurde. Desweiteren wirkt sich der Abschlag auch auf die Hinterbliebenen- Rente aus.

[Wissenswertes][Riester-Rente][Lebensversicherung beleihen]

17 10.02.2012