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Der Begriff Altersgrenze bezeichnet in der gesetzlichen Rentenversicherung die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres als Voraussetzung für einen Rentenanspruch.
Die Regelaltersgrenze liegt bei Renten an Versicherte beim 65. Lebensjahr. Diese Regelaltersrente soll in Zukunft auf 67 Jahre angehoben werden. Es gibt bestimmte Altersrenten, die bereits mit dem 60. oder 63. Lebensjahr bezogen werden können. Altersrenten ab dem 60. Lebensjahr gibt es für Frauen, Arbeitslose, nach Altersteilzeitarbeit, langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute und für schwer behinderte Menschen. Altersrenten ab dem 63. Lebensjahr gibt es für langjährig Versicherte.
Bei der betrieblichen Altersversorgung gibt es keine typische Altersgrenze, ab der die betriebliche Altersrente bezogen werden kann. Heute üblich ist die Vollendung des 65. Lebensjahres für die Gewährung der betrieblichen Altersrente, es sind aber auch niedrigere Altersgrenzen rechtlich unbedenklich, solange sie nicht niedriger als 60 sind.
