Die Altersrente für Frauen als eigenständige Rentenart wird nur noch für die Jahrgänge vor 1952 gezahlt. Alle anderen bekommen aber auch noch eine Rente. Diese ist dann der rente der Männer angepasst.

 

Versicherte Frauen haben anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie:

 

das 60. Lebensjahr vollendet haben,

nach der Vollendung des 40 Lebensjahres mehr als zehn Jahre Pflichtbeitragszeiten (mindestens 121 Monate) und

die Wartezeit von 15 jahren erfüllt haben.

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17 10.02.2012