Seit dem Januar 2000 wird das Rentenalter von 63 Jahren angehoben. Dies betrifft jedoch nur die Versicherten, die nach dem Januar 1939 geboren wurden. Bei diesen Versicherten beträgt die Altersgrenze derzeit 65 Jahre. Wer jedoch schon mit 63 Jahren in Rente gehen will, muss grundsätzlich einen Abschlag von 7,2 Prozent in Kauf nehmen. Ist der Versicherte zwischen Januar 1948 und Oktober 1949 geboren, so kann er sogar schon mit dem 62. Lebensjahr in Rente gehen. Weil der Rentenabzug dann noch größer ist, muss man Abschläge von bis zu 10,8 Prozent in Kauf nehmen. Personen, die nach dem 31.10.1949 geboren wurden, können die Altersrente mit Vollendung des 62. Lebensjahres erhalten.


Für Personen, die vor 1942 geboren wurden, ist die Anhebung aus Vertrauensgründen viel langsamer als normal

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18 10.02.2012