Um als schwerbehinderter Mensch Altersrente zu erhalten, muss man mindestens das 60 Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Des weiteren muss eine Behinderung des Grades 50 vorliegen. Die Altersrente ab dem 60. Lebensjahr gilt nur noch für Menschen, die vor 1941 geboren wurden. Die anderen müssen das 63. Lebensjahr erreicht haben. Wird aber dennoch eine Altersrente gefordert, so muss ein Abschlag in Kauf genommen werden. Der Abschlag beträgt für Versicherte, die zwischen 1941 und 1943 geboren wurden, je nach Geburtsmonat zwischen 0,3 % und 10,8 % der Rente. Schwerbehinderte, die nach dem November 1943 geboren wurden, müssen, wenn Sie mit 60 in Rente gehen wollen, einen Abschlag von 19,8 % in Kauf nehmen.

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10 10.02.2012