Die Arbeitslosenhilfe gibt es seit dem 1.1.2005 nicht mehr. Diese wurde durch die Grundsicherung für Arbeitssuchende ersetzt. Durch das neue Gesetz wird die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Hilfe zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Hilfsbedürftige nach dem BSHG zu einer Leistung zusammengefasst, zu dem Arbeitslosengeld II.

[Wissenswertes][Riester-Rente][Lebensversicherung beleihen]

17 10.02.2012