Arbeitsunfähig ist jemand, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seine zuletzt ausgeführten Arbeit aus gesundheitlichen Gründen zu erledigen. Dabei ist es jedoch egal, ob der Arbeitsunfähige in der Lage ist, einer anderen Tätigkeit nachzugehen. Ein Arbeitnehmer ist auch arbeitsunfähig, wenn er im Krankenhaus liegt oder zur Rehabilition ist.

Liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, so muss der Arbeitnehmer die Krankenkasse und den Arbeitgeber darüber informieren, und es muss ein ärztliches Artest vorgelegt werden (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).

Man muss den Begriff Arbeitsunfähig jedoch klar von der Erwerbsminderung und der Dienstunfähigkeit abgrenzen.

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17 10.02.2012