Ein Arbeitgeber kann durch förmliche Zusagen den Arbeitnehmern zusätzliche Leistungen gewähren. Die Gesamtzusagen beziehen sich nur auf den Arbeitnehmer, und nur dessen Vorteil. Dieses Angebot gilt für jeden Arbeitnehmer, dieser kann auch entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder aus schlägt. Der Arbeitgeber kann sich nur durch Änderungskündigungen aus dem Vertrag herausziehen.

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18 10.02.2012