Nach Ablauf einer Ausschlussfrist erlöschen alle Ansprüche und Rechte auf einen bezogenen Gegenstand. Man muss allerdings die Ausschlussfrist klar von der Verjährung trennen. Eingesetzt werden solche Ausschlussfristen meistens bei Arbeitsverträgen, wo Sie meist nur 2 oder 6 Monate bestand haben. Somit wird die gesetzliche Ausschlussfrist von einem Jahr umgangen. Fasst alle Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen.

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03 10.02.2012