Um eine Altersrente, Erziehungsrente oder eine unbefristete Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss der Arbeitnehmer eine Anspruchsvoraussetzung erfüllt sein. Diese werden erst dann bezahlt, wenn alle Ansprüche erfüllt sind.


Bei Zeitrenten wegen Erwerbsminderung ist die Zahlung nicht nach jedem 7. Monat, sondern abhängig von dem Zeitpunkt des Rentenantrages (Befristung von Renten).


Die Witwen/Waisenrenten beginnen mit dem 1. Monatstag nach dem Todestag, aber nur, wenn der/die verstorbene/r Rente bezogen hat. Wurde keine Rente bezogen, so beginnt die Rente mit dem Todestag. Wird der Rentenantrag zu spät gestellt, so sind maximal noch Zahlung bis zu 21 Monat in die Vergangenheit möglich.

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17 10.02.2012