Die Beschädigtenrente ist mit der Verletztenrente bei der Unfallversicherung zu vergleichen. Die Betroffenen erhalten aus dem sozialen Entschädigungsrecht für bleibende Gesundheitsschäden eine Rente in Höhe der festgestellten Minderung der Erwerbsfähigkeit (Mde). Bei der Beschädigtenrente ist die Rente, anders als bei der Verletztenrente, eine unveränderbare Bezugsgröße, welche nicht durch die Einkommensverhältnisse des Betroffenen verändert. Die Mde muss dann jedoch mindestens 30 % betragen, um eine Rente zu erhalten. Eine Mde von 25 % wird auf 30 % aufgerundet.