Arbeitet man überhaupt nicht oder weniger als 15 Stunden die Woche, so ist man Beschäftigungslos. Zur Berechnung des Beschäftigungsverhältnis werden alle Beschäftigungszeiten verschiedener Tätigkeiten addiert. Die einzige Vorraussetzung ist, dass eine Beschäftigung gesucht wird, die mehr als 15 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt und versicherungspflichtig ist.