Ein Bezugsrecht wird meistens dann abgeschlossen, wenn man eine Lebensversicherung oder eine Unfallversicherung abschließt, selten aber bei anderen Versicherungsarten. Diese Recht ist dafür da, dass der Bezugsberechtigte bei einem Leistungsfall die Leistung erhält. Es ist in Deutschland üblich, dass der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss einen Vermerk macht.

 

Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer den vollen Anspruch auf die im Vertrag geregelten Leistungen (außer bei speziellen Versicherungsarten wie z.B. Haftpflichtversicherung). ISt der Versicherungsnehmer gestorben, und hinterlässt ein größeres Vermögen, und die Lebensversicherung wird gekündigt, so würde diese erst in das Erbe fallen, dort würde Sie versteuert werden, anders kann man Sie durch das Bezugsre3cht gleich vor der Steuer behalten und muss im schlechtesten Fall nur eine Schenkungssteuer zahlen.

 

Man kann das Bezugsrecht widerruflich und unwiderruflich gestalten. Wenn nichts besonderes vereinbart wurde, so gilt das Bezugsrecht als widerruflich. Ist das Bezugsrecht aber unwiderruflich eingeräumt worden, so kann das nur geändert werden, indem das der Bezugsberechtigte persönlich tut. Einseitie widerrufsrechte können nach belieben vom Versicherungsnehemer geändert werden.