Einkünfte aus Kapitalerträgen, Vermietung oder Verpachtung, Sachleistung, aus selbstständiger Tätigkeit und sonstige Einkünfte zählen zu dem Einkommen . Dazu zählen auch Einkünfte wie Kindergeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss. Nicht zu dem Einkommen werden Pflegeversicherungen, Schmerzensgeld und in der Regel zu wendungen für Wohlfahrtspflege gezählt.





