In manchen Einzelfällen kann ein Arbeitslosengeld II- Empfänger eine einmalige Leistung erhalten, aber nur, wenn diese auch erforderlich ist. Diese Leistungen können sowohl als Sachleistung als auch als Geldleistung erfolgen. Einmalige Leistungen können beispielsweise für die Erstausstattung der Wohnung und Bekleidung sowie für mehrtägige Klassenfahrten verwendet werden, allerdings werden diese dann gesondert betrachtet. Andere Ersatzbeschaffungen von Hausrat oder Bekleidung gibt es in diesem Rahmen jedoch nicht mehr.