Man kann einen Anspruch auf Elternteilzeit erheben, wenn der Betrieb mindestens 15 Mitarbeiter hat, und die Arbeitszeit mindestens 15 Stunden und maximal 30 Stunden in der Woche beträgt.
Da ist es prinzipiell möglich, dass sich der Vater beispielsweise drei Tage pro Woche arbeitet (3 x 8 = 24) und die Mutter zwei Tage die Woche arbeiten geht (2 x 8 = 16). In diesem Fall wird die Elternteilzeit von beiden Elternteilen genutzt. Die Elternteilzeit wird separat betrachtet und wird deswegen nicht an die des Partners/der Partnerin angerechnet. Somit kann jeder Elternteil bis zu 3 Jahre Elternteilzeit nehmen.





