Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist die Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer festgesetzt und geregelt. Gezahlt wird an gesetzlichen Feiertagen und im Krankheitsfall. Bei einem Krankheitsfall muss der Arbeitnehmer für sechs Wochen (42 tage) das Entgelt zahlen. Sind die sechs Wochen abgelaufen, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld. Ein Anspruch im Krankheitsfall besteht, wenn der Arbeitnehmer wegen verschiedenen Krankheiten nicht arbeiten kann. Tritt die Krankheit zwei mal innerhalb von 12 Monaten auf, so hat er nur Anspruch auf insgesamt sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Die Höhe des Entgelt richtet sich nach dem Einkommen, was der Arbeitnehmer verdient hätte, wenn er nicht Krank geworden wäre. Dabei werden Überstunden nicht beachtet. Durch Tarifverträge kann die Entgeltfortzahlung verlängert werden.