Als Erziehungsgeld wird in Deutschland die finanzielle Unterstützung des Staates bezeichnet. So bekommt der Elternteil, welcher das Kind hauptsächlich erzieht, entweder mit 12 mal 450 € im Monat oder mit 24 mal 300 € im Monat (wählbar). Des weiteren darf der Elternteil nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten (Teilarbeitszeit). Schüler und Studenten, welche Eltern sind, dürfen Ihrer Ausbildung jedoch in vollem Umfang beenden.


Ab dem 1.1.2007 wird das Erziehungsgeld durch das neue Elterngeld ersetzt.