Der Gesetzgeber räumt den Beziehern von Sozialleistungen einen Freibetrag ein, welcher aus einem Teil des Vermögens oder des Nebeneinkommens besteht. Dieser Freibetrag wird nicht auf die Sozialleistungen angerechnet. Dabei handelt es sich um so genannte Grundfreibeträge, welche der Altersvorsorge dient





