Sind Handwerker in die Handswerksrolle eingetragen, sind Sie automatisch in einer gesetzlichen Rentenversicherung während der Ausübung ihrer selbstständigen Arbeit versicherungspflichtig. Nach mindestens 18 geleisteten Pflichtbeitragsjahren kann der Selbstständige einen Antrag stellen, um von der Versicherungspflicht befreit zu werden.





