In Deutschland unterstützt der Staat Bürger mit Wohngeld oder Hausgeld, wenn diese aufgrund Ihres geringem Einkommens einen Zuschuss für die Mietkosten benötigen. Dabei muss das Wohngebäude selbst genutzt werden.
Bei Mietern wird das Wohngeld / Hausgeld zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss gezahlt. Bei Wohnungseigentümern wird ein Lastenzuschuss bezahlt, und dies bereits ab dem ersten Monat der Antragsstellung. Dabei ist der Eingangsstempel der Wohngeldstelle entscheidend (diese bewilligt in der Regel für 12 Monate). Wehrdienstleistende/ Zivildienstleistende und alleinstehende Erstauszubildende steht kein Recht auf Wohngeld zu.
Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von folgenden Punkten:
Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitgliedern
Höhe des Einkommens der Familie
die zu berücksichtigende Miethöhe oder Belastung (über angemessenen Wohnraum hinausgehende Kosten werden nicht erstattet)
Um Wohngeld zu erhalten, müssen folgende Formulare ausgefüllt werden, welche an der örtlichen Wohngeldstelle erhältlich sind:
Bescheinigung des Vermieters (Baujahr und Größe der Wohnung)
Antrag auf Wohngeld
Zusätzliche Erklärung zum Antrag auf Wohngeld
Bei einem Lastenzuschuss ist eine Fremdmittelbescheinigung der Bank von Nöten.
Des weiteren sind folgende Unterlagen noch vorzulegen:
Eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
Bescheide der Bundesagentur für Arbeit, der SGB II oder der SGB XII- Dienststelle
Schulbescheinigung bei Kindern unter 16 Jahren
Rentenbescheide
Schwerbehindertenausweis
BAB- oder Bafögbescheide
Einen Nachweis über Unterhalt
Einen Nachweis über Pflegegeld
Nachweise über Kapitalerträge- dies gilt auch für Beträge unter dem Sparerfreibetrag!





