In Deutschland unterstützt der Staat Bürger mit Wohngeld oder Hausgeld, wenn diese aufgrund Ihres geringem Einkommens einen Zuschuss für die Mietkosten benötigen. Dabei muss das Wohngebäude selbst genutzt werden.


Bei Mietern wird das Wohngeld / Hausgeld zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss gezahlt. Bei Wohnungseigentümern wird ein Lastenzuschuss bezahlt, und dies bereits ab dem ersten Monat der Antragsstellung. Dabei ist der Eingangsstempel der Wohngeldstelle entscheidend (diese bewilligt in der Regel für 12 Monate). Wehrdienstleistende/ Zivildienstleistende und alleinstehende Erstauszubildende steht kein Recht auf Wohngeld zu.


Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von folgenden Punkten:

 

Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitgliedern


Höhe des Einkommens der Familie


die zu berücksichtigende Miethöhe oder Belastung (über angemessenen Wohnraum hinausgehende Kosten werden nicht erstattet)


Um Wohngeld zu erhalten, müssen folgende Formulare ausgefüllt werden, welche an der örtlichen Wohngeldstelle erhältlich sind:


Bescheinigung des Vermieters (Baujahr und Größe der Wohnung)


Antrag auf Wohngeld


Zusätzliche Erklärung zum Antrag auf Wohngeld


Bei einem Lastenzuschuss ist eine Fremdmittelbescheinigung der Bank von Nöten.


Des weiteren sind folgende Unterlagen noch vorzulegen:


Eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers

 

Bescheide der Bundesagentur für Arbeit, der SGB II oder der SGB XII- Dienststelle


Schulbescheinigung bei Kindern unter 16 Jahren


Rentenbescheide


Schwerbehindertenausweis


BAB- oder Bafögbescheide


Einen Nachweis über Unterhalt


Einen Nachweis über Pflegegeld

 

Nachweise über Kapitalerträge- dies gilt auch für Beträge unter dem Sparerfreibetrag!