Die Rentenversicherungsgesellschaft speichert jede für die Rentenversicherung wichtige Zeit in einem unter der persönlichen Rentenversicherungsnummer angelegtem Versicherungskonto. Die Versicherungsgesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, die Daten in dem Konto sorgfältig auf Vollständigkeit zu prüfen. Aus diesem Grund werden von den Versicherungsgesellschaften, meistens nach Vollendung des 43. Lebensjahres einen Versicherungsverlauf an den Versicherungsnehmer gesendet. Dabei sollen die Versicherten mithelfen, dass alle Daten richtig eingetragen worden sind. Ist die Nachricht des Versicherungsnehmers bei der Gesellschaft eingegangen, so wird eine Kontenklärung durchgeführt, darauf folgt dann ein Feststellungsbescheid.


Der Vorteil der Kontenklärung liegt darin, dass de Versichertem sein Rentenantrag später in kürzerer Zeit bearbeitet werden kann.