Wenn in einem Jahr weniger als 50 Tage gearbeitet werden, so liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor. Dabei geht man vom 2 Monats- Zeitraum aus, wenn 5 Tage die Woche über gearbeitet wird. Man muss keine Sozialabgaben bei einer kurzfristigen Beschäftigung, aber man muss Pauschalsteuer leisten. Diese wird über die Lohnsteuerkarte angerechnet oder aber direkt über das Finanzamt.