Die Pensionskasse in Deutschland ist eine von fünf Möglichkeiten, die betriebliche Altersvorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse ist ein Lebensversicherungsunternehmen, und wird im rechtlichen Sinne als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit betrieben. In der Pensionskasse sind die Arbeitgeber Mitglieder und leisten Beiträge. Bei den Pensionskassen gibt es sowohl umlagefinanzierte als auch kapitalgedeckte Pensionskassen.
Werden die Beiträge vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer bezahlt, so ist die Beitragsbemessungsgrenze von 4 % des Lohns steuerfrei, diese Beiträge werden auch als Lohn angesehen.
Pensionskassen sind nicht über den Pensionssicherungsverein abgedeckt, unterliegen aber der Versicherungsaufsicht.





