Personen, welche nicht erwerbsmäßig eine pflegebedürftige Person in Ihrer häuslichen Umgebung pflegen, sind Pflegepersonen. Der Zeitumfang zum Aufwand der Pflege muss dabei jedoch mindestens 14 Stunden die Woche betragen. Während der pflegenden Tätigkeit sind die Pflegepersonen von der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, sind aber auch in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Die Altersvorsorge der Pflegeperson wird durch die Beitragszahlungen der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung gewährleistet. Dabei sind die Beitragsbemessungen von der Pflegestufe und der Pflegezeit von mehr als 14 Stunden in der Woche entscheidend.





