Die drei Pflegestufen sind in Deutschland so eingeteilt, dass die Leistungen nach dem erforderlichem Zeitaufwand für die Grundpflege (bestehend aus Körperpflege, Mobilität und Ernährung) und die hauswirtschaftliche Versorgung ausgezahlt wird. Dabei wird jedoch nicht die soziale Betreuung und die medizinische Behandlung berücksichtigt.


Zur Pflegestufe I werden Personen gezählt, welche für mindestens zwei Verrichtungen täglich einmal Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Mobilität und Ernährung benötigen. Dabei ist es unerheblich, ob die Verrichtungen zu einem oder mehreren Bereichen Bereichen gehören. Der Aufwand muss 90 Minuten täglich betragen, davon müssen 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.


In der Pflegestufe II sind Menschen inbegriffen, welche schwer Pflegebedürftig sind, und mindestens drei mal täglich Hilfe bei Verrichtung des Grundbedarfs zu verschiedenen Tageszeiten benötigen. Im Tagesdurchschnitt muss der Grundaufwand mindestens 180 Minuten betragen, und die Grundpflege muss mit 120 Minuten im Übergewicht stehen.


Der Pflegestufe III gehören Schwerstpflegebedürftige an, welche auf die Hilfe einer Person über den gesamten Tag angewiesen sind, diese Pflegeperson muss rund um die Uhr ansprechbar sein, auch Nachts. Es reicht eine Ruf- oder Einsatzbereitschaft nicht aus. Des weiteren muss zwischen 22 und 6 Uhr mindestens einmal ein konkreter Hilfefall bestehen, und zwischen 22 und 6 Uhr mindestens drei mal. Der Pflegeaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wovon mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen. In manchen gewährt die Krankenkasse auch Leistungen, die über das Maß der Pflegestufe III hinausgehen.