Sind Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig oder sind dort freiwillig versichert, so müssen die Betroffenen auch Beiträge für die Pflegeversicherung zahlen. Die Beiträge von 1,7 Prozent werden von der Rente einbehalten und dann an die Pflegekasse des Rentners überwiesen.





