Die Riester- Rente wird in Deutschland staatlich gefördert und ist kapitalgedeckt. Sie ist keine Pflicht, sie ist freiwillig, und tritt als Ergänzung zur normalen Rente auf. Als Leistung wird die Altersrente, die Invalidenrente und die Hinterbliebenrente akzeptiert. Die Beiträge werden in ein Direktsparplan, eine Pensionskasse, einen Fondssparplan, einen Pensionsfonds oder in einem Banksparplan gezahlt. Der Statt zeigt sich fördernd in hinsicht auf eine Sonderabzugssteuer oder etwa einer Altersvorsorgezulage. Die Zulage fließt aber direkt in den Sparplan und nicht zum Vertragnehmer. Die Altersvorsorgezulagen müssen beim Versicherungsgeber beantragt werden.