Das Soldatenversorgungsgesetz regelt die Versorgung ehemaliger Bundeswehrsoldaten, welche durch einen Bundeswehreinsatz einen Schaden erlitten haben, das gleiche gilt auch für Zivildienstleistende. Das nennt man eine Wehrdienstschädigung.
Diese tritt ein, wenn ein Soldat:
eine Verletzung bei dem Wehrdienstsport erlitten hat,
eine Unterkühlung durch die Ausführung seiner Diensttätigkeit erlitten hat,
durch die besonderen Einrichtungen in der Kasernierung sich eine Verletzung zugezogen hat.





