Die Sozialversicherung beruht in Deutschland auf dem Solidaritätsprinzip. Bei dem Solidaritätsprinzip zahlen alle Mitglieder in die Sozialversicherung ein, und wenn jemand Geld von der Sozialversicherung haben möchte, so bekommt er nicht nur den eingezahlten Betrag, sondern den Betrag, den die Behandlung in Anspruch nimmt. Das ist bei der Privaten Krankenversicherung anders, hier wird nach dem Äquivalenzprinzip gearbeitet. Das bedeutet, dass das Mitglied im Schadensfall nur den Anteil erstattet bekommt, den er vorher schon eingezahlt hat. Beim Solidaritätsprinz zahlt jeder einen zumutbaren Prozentsatz des Einkommens, damit alle gleich gut auf hohem Niveau versorgt werden können. Die Versicherten bei der Sozialversicherung bilden dabei eine Solidargemeinschaft, wo die Gesunden den Kranken Menschen, die Arbeitnehmer den Arbeitslosen, die Jungen den Alten helfen. In Deutschland wird ein gewisser Prozentsatz vom Gehalt einbehalten. Bei einem Leistungsfall wird dann aber nicht auf die Beitragshöhe geachtet, dann ist es egal, wie viel jemand einbezahlt hat.