Kann die Anwartschaft auf eine betriebliche Altersvorsorge nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr komplett verfallen, so spricht man von einer Unverfallbarkeit.
Kann die Anwartschaft auf eine betriebliche Altersvorsorge nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr komplett verfallen, so spricht man von einer Unverfallbarkeit.