Ein Tarifvertrag wird zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebervertretungen ausgehandelt. Das sind die Tarifsvertragsparteien. In einem tarifvertrag wird meistens über die Höhe der Löhne und Gehälter diskutiert, aber auch über Arbeitszeiten und Urlaubstage. In die Verhandlungen darf sich laut Grundgesetz niemand anderes Einmischen, z.B. die Regierung. Diese vereinbarungen sind allerdings nur für ein bestimmten Zeitraum gültig. Danach muss neu verhandelt werden.





