Ist ein Arbeitgeber wegen Umschulung oder Rehabilition länger als sechs Wochen nicht im Betrieb, so läuft die Lohnfortzahlung aus. Dort tritt das Übergangsgeld ein, was aus dem letzten Brutto- Nettoarbeitslohn errechnet wird. Es muss jedoch mindestens dem tariflichen Arbeitsentgeld entsprechen.





