Man spricht bei der betrieblichen Altersvorsorge von einem Versorgungsfall erst dann, wenn ein Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge besteht und diese zahlen muss. Dabei kann es sich um eine Invaliden-, Alters- oder Hinterbliebenenrente handeln.
Die Altersrente wird gewährt, wenn der Versicherte mindestens 60 Jahre alt ist, in der Regel aber erst ab dem 65 Lebensjahr.
Die Hinterbliebenenrente wird nur dann ausgezahlt, wenn der Versorgungsnehmer stirbt.
Die Invalidenrente wird nur gewährt, wenn der Versicherte unter Invalidität leidet, Erwerbsunfähig ist oder Berufsunfähig ist.





